Brandschutz & Barrierefreiheit für sachgerechte Lösungen in Planung, Ausführung und Betrieb
Leistungsdetail

Brandschutzordnungen

Brandschutzordnungen regeln wichtige Verhaltens- und Organisationsfragen für den Brandfall und für vorbeugende Maßnahmen des Brandschutzes im Betrieb. BB-Wichmann erstellt und überarbeitet Brandschutzordnungen nach DIN 14096 für Bestandsobjekte, Umbauten und Einrichtungen mit regelmäßigem organisatorischem Abstimmungsbedarf – klar aufgebaut, verständlich formuliert und auf die tatsächlichen Abläufe vor Ort abgestimmt.

BB-Wichmann ist grundsätzlich überregional tätig mit einem Fokus auf den Umkreis von ca. 200 km um Sassenberg. Im Kern sind dies das Münsterland sowie die Kreise Warendorf, Gütersloh, Coesfeld, Steinfurt und Soest, der Landkreis Osnabrück sowie Münster, Bielefeld und Osnabrück.

Wann Brandschutzordnungen benötigt werden

Brandschutzordnungen werden insbesondere dann benötigt, wenn sie behördlich gefordert sind, organisatorische Anforderungen im Betrieb strukturiert festgehalten werden sollen oder bestehende Unterlagen nicht mehr zum aktuellen Objektzustand passen. Typische Anlässe sind Nutzungsänderungen, Umbauten, Betreiberwechsel oder die fachliche Aktualisierung vorhandener Regelungen.

Leistungsumfang

  • Sichtung vorhandener Unterlagen und objektspezifischer Rahmenbedingungen
  • Erstellung oder Überarbeitung von Brandschutzordnungen nach DIN 14096
  • Abstimmung der Inhalte auf Nutzung, Organisation und Verantwortlichkeiten vor Ort
  • Anpassung von Teilen A, B und C je nach Erfordernis und Beauftragungsumfang
  • fachlich saubere und verständliche Formulierung für den praktischen Einsatz
  • Bereitstellung der Unterlagen zur weiteren Verwendung im Betrieb

Vorgehensweise

  1. Ausgangslage prüfen
    Vorhandene Unterlagen, Objektstruktur und organisatorische Anforderungen werden gesichtet.
  2. Inhalte abstimmen
    Relevante Zuständigkeiten, Abläufe und objektspezifische Besonderheiten werden eingeordnet.
  3. Brandschutzordnung erstellen
    Die Inhalte werden passend zum Objekt und entsprechend DIN 14096 aufbereitet.
  4. Stand finalisieren
    Die Unterlagen werden in abgestimmter Form für den Betrieb bereitgestellt.

Für welche Objekte

  • Pflege- und Betreuungseinrichtungen
  • Schulen, Kitas und Verwaltungsgebäude
  • Beherbergungsstätten
  • Gewerbe- und Bestandsobjekte
  • öffentliche Gebäude
  • Objekte mit organisatorischem Aktualisierungsbedarf

Regional tätig

BB-Wichmann unterstützt Auftraggeber in Sassenberg, im Kreis Warendorf, im Kreis Gütersloh, im Landkreis Osnabrück, im Kreis Coesfeld, im Kreis Steinfurt, im Kreis Soest sowie in Münster, Bielefeld und Osnabrück und darüber hinaus bei der Erstellung und Überarbeitung von Brandschutzordnungen.

Anfrage

Wenn Sie für Ihr Objekt Unterstützung bei der Erstellung oder Überarbeitung einer Brandschutzordnung benötigen, senden Sie einfach eine kurze E-Mail mit Ihren vorhandenen Unterlagen oder kontaktieren Sie mich telefonisch.