Brandschutz & Barrierefreiheit für sachgerechte Lösungen in Planung, Ausführung und Betrieb
Leistungsdetail

Flucht- und Rettungspläne

Flucht- und Rettungspläne dienen der Orientierung der Nutzer im Gefahrenfall und unterstützen dabei, Gebäude geordnet und zügig zu verlassen. Sie stellen Fluchtwege, Rettungswege, Standorte sicherheitsrelevanter Einrichtungen sowie Verhaltenshinweise übersichtlich dar. BB-Wichmann erstellt und überarbeitet Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 für Bestandsgebäude, Umbauten und Neubauten – fachlich sauber, verständlich und auf das jeweilige Objekt abgestimmt.

BB-Wichmann ist grundsätzlich überregional tätig mit einem Fokus auf den Umkreis von ca. 200 km um Sassenberg. Im Kern sind dies das Münsterland sowie die Kreise Warendorf, Gütersloh, Coesfeld, Steinfurt und Soest, der Landkreis Osnabrück sowie Münster, Bielefeld und Osnabrück.

Wann Flucht- und Rettungspläne benötigt werden

Flucht- und Rettungspläne (oft auch Fluchtwegpläne oder Rettungspläne genannt) werden insbesondere dann erforderlich, wenn Lage, Ausdehnung oder Art der Nutzung eines Gebäudes dies erfordern. Das betrifft typischerweise Arbeitsstätten, Beherbergungsstätten, öffentliche Gebäude, Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie größere oder unübersichtliche Bestandsgebäude. Im Arbeitsschutzkontext dienen Flucht- und Rettungspläne außerdem als Grundlage für Unterweisungen und Übungen.

Leistungsumfang

  • Prüfung der vorhandenen Grundrisse und Bestandsunterlagen
  • Einordnung der maßgeblichen Fluchtwege und Rettungswege
  • Aufnahme der für den Plan relevanten sicherheitsbezogenen Informationen
  • Erstellung neuer Flucht- und Rettungspläne oder Überarbeitung bestehender Unterlagen
  • Anpassung bei Umbauten, Nutzungsänderungen oder geänderten Anforderungen
  • Ausgabe der Pläne als Grundlage für Aushang, Verwendung und weitere Abstimmung

Vorgehensweise

  1. Unterlagen sichten
    Vorhandene Grundrisse, Bestandsunterlagen und objektspezifische Informationen werden geprüft.
  2. Anforderungen klären
    Nutzung, Gebäudeaufbau, Fluchtwegführung und relevante Einrichtungen werden eingeordnet.
  3. Pläne erstellen oder überarbeiten
    Die Darstellung wird nachvollziehbar, verständlich und objektspezifisch aufbereitet.
  4. Finalisierung
    Die Unterlagen werden in abgestimmter Form zur Verwendung bereitgestellt.

Für welche Objekte

  • Arbeitsstätten
  • Versammlungsstätten
  • Beherbergungsstätten
  • öffentliche Gebäude
  • Pflege- und Betreuungseinrichtungen
  • Schulen, Kitas und vergleichbare Einrichtungen
  • größere oder unübersichtliche Bestandsgebäude

Regional tätig

BB-Wichmann unterstützt Auftraggeber in Sassenberg, im Kreis Warendorf, im Kreis Gütersloh, im Landkreis Osnabrück, im Kreis Coesfeld, im Kreis Steinfurt, im Kreis Soest sowie in Münster, Bielefeld und Osnabrück und darüber hinaus bei der Erstellung und Überarbeitung von Flucht- und Rettungsplänen.