Fachplanung Barrierefreiheit
BB-Wichmann unterstützt als zertifizierter Fachplaner für barrierefreies Bauen bei der Fachplanung Barrierefreiheit für Genehmigungsverfahren, Sonderbauten und komplexe Bestandsumbauten. Der Schwerpunkt liegt auf fachlich sauberen, nachvollziehbaren und im Projektalltag umsetzbaren Lösungen für barrierefreies Bauen, Barrierefreikonzepte und Nachweise zur Barrierefreiheit.
BB-Wichmann ist grundsätzlich überregional tätig mit einem Fokus auf den Umkreis von ca. 200 km um Sassenberg. Im Kern sind dies das Münsterland sowie die Kreise Warendorf, Gütersloh, Coesfeld, Steinfurt und Soest, der Landkreis Osnabrück sowie Münster, Bielefeld und Osnabrück.
Wann Fachplanung Barrierefreiheit benötigt wird
Fachplanung Barrierefreiheit wird insbesondere dann erforderlich, wenn Anforderungen an barrierefreie Nutzung im Genehmigungsverfahren, im Rahmen von Umbauten, bei Nutzungsänderungen oder bei öffentlich zugänglichen baulichen Anlagen frühzeitig und belastbar eingeordnet werden müssen. Typische Anwendungsfälle sind Sonderbauten, genehmigungspflichtige Umbauten sowie Gebäude, in denen Anforderungen an Erschließung, Zugänglichkeit, Bewegungsflächen, Sanitärräume oder Orientierung systematisch nachzuweisen und planerisch zu lösen sind. Ein Hauptbereich sind öffentlich zugängliche große Sonderbauten, für die in NRW im Zuge des Genehmigungsprozesses die Erstellung eines Barrierefreikonzepts als Bauvorlage zwingend erforderlich ist. Ebenso ist die Fachplanung Barrierefreiheit sinnvoll, wenn die Anforderungen frühzeitig mit Bauherrschaft, Planung und Bauaufsicht abgestimmt werden müssen.
Leistungsumfang
- Prüfung der vorhandenen Planunterlagen und der maßgeblichen Rahmenbedingungen
- Einordnung der barrierefreiheitsrelevanten Anforderungen im Neubau, Umbau und Bestand
- Ausarbeitung von Barrierefreikonzepten für Genehmigung und Abstimmung
- Erstellung und fachliche Aufbereitung von Nachweisen zur Barrierefreiheit
- Abstimmung barrierefreiheitsrelevanter Anforderungen mit Planern und sonstigen Beteiligten
- Überarbeitung bestehender Unterlagen bei Änderungen im Bestand
- Unterstützung bei der Ausführungsplanung und bei der anschließenden Fachbauleitung Barrierefreiheit
Leistungsinhalt im Genehmigungsverfahren
- Barrierefreikonzepte als Bauvorlage für öffentlich zugängliche große Sonderbauten in NRW
- fachliche Einordnung der Anforderungen an Zugänglichkeit, Erschließung, Nutzung
- objektbezogene Aufbereitung der Anforderungen für Planung und Abstimmung
- Unterstützung bei der Abstimmung mit Bauaufsicht und weiteren Beteiligten
- Schnittstellenbetrachtung zu Brandschutz, Nutzung und Bestand
Vorgehensweise
- Unterlagen sichten
Vorhandene Pläne, Bestandsunterlagen und projektspezifische Anforderungen werden geprüft. - Anforderungen einordnen
Maßgebliche barrierefreiheitsrelevante Punkte werden objektbezogen bewertet und strukturiert erfasst. - Unterlagen ausarbeiten
Die Anforderungen werden fachlich nachvollziehbar und planerisch umsetzbar aufbereitet. - Abstimmung und Finalisierung
Die Unterlagen werden für weitere Planung, Genehmigung und Projektabstimmung bereitgestellt. Bei der anschließenden Umsetzung kann die Fachbauleitung Barrierefreiheit die bauliche Ausführung fachlich begleiten.
Für welche Objekte
- öffentlich zugängliche Gebäude
- Sonderbauten
- Versammlungsstätten
- Beherbergungsstätten
- Pflege- und Betreuungseinrichtungen
- Schulen, Kitas und vergleichbare Einrichtungen
- Verwaltungs- und Gewerbeobjekte
- Arztpraxen und Therapiezentren
- barrierefreier oder rollstuhlgerechter Wohnraum
- Umbauten und Nutzungsänderungen im Bestand
Qualifikation
DIN CERTCO, Reg.-Nr. PZ-FP-290
BB-Wichmann unterstützt Bauherren, Betreiber, Verwaltungen und Planungsbeteiligte bei der Fachplanung Barrierefreiheit und bei Fragestellungen zum barrierefreien Bauen als zertifizierter Fachplaner für barrierefreies Bauen.
Die Bearbeitung erfolgt mit Blick auf die Nutzung, den Bestand, das Genehmigungsverfahren und den Brandschutz. Ziel ist keine schematische Abarbeitung, sondern eine fachlich belastbare und im Projektverlauf tragfähige Lösung, die möglichst vielen Menschen die eigenständige Nutzung von Gebäuden ermöglicht.
Schnittstelle zum Brandschutz
Bei Neu- und Umbauten, Sonderbauten und komplexen Bestandsbauten ist Barrierefreiheit häufig nicht isoliert zu betrachten. Anforderungen an die Erschließung, Rettungswege, Nutzung und bauliche Umsetzung müssen regelmäßig mit den Vorgaben des Brandschutzes abgeglichen werden.
Regional tätig
BB-Wichmann unterstützt Auftraggeber in Sassenberg, im Kreis Warendorf, im Kreis Gütersloh, im Landkreis Osnabrück, im Kreis Coesfeld, im Kreis Steinfurt, im Kreis Soest sowie in Münster, Bielefeld und Osnabrück und darüber hinaus bei der Fachplanung Barrierefreiheit für Neubau, Umbau und Bestand.
Impressum
Angaben gemäß § 5 DDG
BB-Wichmann – Brandschutz & Barrierefreiheit
Inhaber: Sebastian Wichmann
Schmiedestraße 17
48336 Sassenberg
Kontakt
Telefon: 0173 9658785
E-Mail: info@bb-wichmann.de
Umsatzsteuer
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE461741220
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Barrierefreiheit
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- Sichtbare Fokusmarkierungen
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