Brandschutz & Barrierefreiheit für sachgerechte Lösungen in Planung, Ausführung und Betrieb
Leistungsdetail

Fachplanung Brandschutz

BB-Wichmann unterstützt bei der Fachplanung Brandschutz für Sonderbauten, Neubauten, Umbauten und komplexe Bestandsgebäude. Der Schwerpunkt liegt auf fachlich sauberen, nachvollziehbaren und im Projektalltag umsetzbaren Lösungen für brandschutztechnische Anforderungen, Abweichungen und Abstimmungen im Genehmigungsverfahren.

BB-Wichmann ist grundsätzlich überregional tätig mit einem Fokus auf den Umkreis von ca. 200 km um Sassenberg. Im Kern sind dies das Münsterland sowie die Kreise Warendorf, Gütersloh, Coesfeld, Steinfurt und Soest, der Landkreis Osnabrück sowie Münster, Bielefeld und Osnabrück.

Wann Fachplanung Brandschutz benötigt wird

Fachplanung Brandschutz wird insbesondere dann sinnvoll, wenn brandschutztechnische Anforderungen für Sonderbauten, Neubauten, Umbauten, Nutzungsänderungen oder komplexen Bestandsgebäuden früh strukturiert in die Planung eingebunden werden müssen, Detailfragen zu klären sind oder eine saubere Abstimmung mit Bauherrschaft, Planungsteam, Behörden und Ausführung erforderlich ist. Typische Anlässe sind genehmigungspflichtige Änderungen sowie anspruchsvollere Bestandsprojekte mit erhöhtem Abstimmungsbedarf, bei denen brandschutztechnische Fragestellungen, Abweichungen oder Details mit Planungsbeteiligten, Bauherren und Behörden abgestimmt werden müssen.

Leistungsumfang

  • Sichtung und Bewertung vorhandener Planungs- und Bestandsunterlagen
  • Einordnung maßgeblicher brandschutztechnischer Anforderungen
  • fachliche Begleitung bei Neubau, Umbau und Bestand
  • Abstimmung von Lösungswegen mit den Projektbeteiligten
  • Unterstützung bei Abweichungen, Begründungen und Kompensationen innerhalb der Fachplanung
  • nachvollziehbare Aufbereitung für Planung, Abstimmung und weitere Bearbeitung
  • Abstimmung mit zuständigen Behörden
  • Unterstützung bei der Ausführungsplanung und bei der anschließenden Fachbauleitung Brandschutz

Leistungsinhalt im Genehmigungsverfahren

  • fachliche Einordnung der brandschutztechnischen Anforderungen im Bauantrag
  • objektbezogene Aufbereitung relevanter brandschutztechnischer Anfoderungen für Planung und Abstimmung
  • Unterstützung bei der Abstimmung mit Bauaufsicht und weiteren Beteiligten
  • Bearbeitung von brandschutztechnischen Detailfragen und Abweichungen
  • Schnittstellenbetrachtung zu Barrierefreiheit, Nutzung und Bestand

Abgrenzung Brandschutzkonzept / Fachplanung Brandschutz

Die Fachplanung Brandschutz ist in NRW von der Erstellung von Brandschutzkonzepten abzugrenzen. Die Erstellung von Brandschutzkonzepten ist in NRW für große Sonderbauten im Genehmigungsverfahren vorgeschrieben. Diese werden in der Regel durch entsprechend qualifizierte Sachverständige erstellt.

Unabhängig davon müssen die brandschutztechnischen Anforderungen der bauordnungsrechtlichen Vorschriften für Gebäude unterhalb der Schwelle für große Sonderbauten ebenfalls eingehalten werden. Der Nachweis für zahlreiche Vorhaben im Bestand, bei Umbauten, Nutzungsänderungen und sonstigen genehmigungspflichtigen Maßnahmen kann durch eine fachlich sauber ausgearbeitete Fachplanung Brandschutz in textlicher und planerischer Form dargestellt werden.

Um zu gewährleisten, dass die gesetzlichen Bestimmungen im Brandschutz eingehalten werden und eine belastbare Grundlage für die Ausführungsplanung geschaffen wird, bietet BB-Wichmann die Leistungen der Fachplanung Brandschutz für Ihr Projekt an.

Vorgehensweise

  1. Unterlagen sichten
    Vorhandene Pläne, Bestandsinformationen und projektspezifische Rahmenbedingungen werden geprüft.
  2. Anforderungen strukturieren
    Relevante Themen werden eingeordnet, priorisiert und mit den Schnittstellen im Projekt abgeglichen.
  3. Lösungen ausarbeiten
    Die brandschutztechnischen Anforderungen werden textlich und planerisch zur praktischen Umsetzung ausgearbeitet.
  4. Abstimmen und fortschreiben
    Ergebnisse werden für Planung, Abstimmung und weitere Bearbeitung nachvollziehbar erstellt.

Für welche Objekte

  • Sonderbauten
  • Wohn- und Verwaltungsgebäude
  • Gewerbe- und Bestandsobjekte
  • Umbauten und Nutzungsänderungen
  • Projekte mit erhöhtem Abstimmungsbedarf im Brandschutz

Schnittstellen zur Ausführung

Bei Neubauten, Umbauten, Sonderbauten und komplexen Bestandsprojekten endet die Fachplanung Brandschutz nicht mit der planerischen Einordnung. Anforderungen, Ausführungen und Detailfragen müssen häufig im Zuge der Fachbauleitung Brandschutzbegleitet werden.

Regional tätig

BB-Wichmann unterstützt Auftraggeber in Sassenberg, im Kreis Warendorf, im Kreis Gütersloh, im Landkreis Osnabrück, im Kreis Coesfeld, im Kreis Steinfurt, im Kreis Soest sowie in Münster, Bielefeld und Osnabrück und darüber hinaus bei der Fachplanung Brandschutz.

Anfrage

Wenn Sie für Ihr Projekt im Zuge der Fachplanung Brandschutz brandschutztechnische Anforderungen fachlich einordnen lassen möchten, senden Sie einfach eine kurze E-Mail mit Ihren vorhandenen Unterlagen oder kontaktieren Sie mich telefonisch. Wenn bereits eine bauliche Umsetzung ansteht, kann ergänzend die Fachbauleitung Brandschutz sinnvoll sein.