Brandschutz & Barrierefreiheit für Planung, Bestand und Betrieb
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Fachplanung Brandschutz

BB-Wichmann unterstützt bei der Fachplanung Brandschutz für Sonderbauten, Neubauten, Umbauten und komplexe Bestandsgebäude. Der Schwerpunkt liegt auf fachlich sauberen, nachvollziehbaren und im Projektalltag umsetzbaren Lösungen für brandschutztechnische Anforderungen, Abweichungen und Abstimmungen im Genehmigungsverfahren.

BB-Wichmann ist grundsätzlich überregional tätig mit einem Fokus auf den Umkreis von ca. 200 km um Sassenberg. Im Kern sind dies das Münsterland sowie die Kreise Warendorf, Gütersloh, Coesfeld, Steinfurt und Soest, der Landkreis Osnabrück sowie Münster, Bielefeld und Osnabrück.

Wann Fachplanung Brandschutz benötigt wird

Fachplanung Brandschutz wird insbesondere dann sinnvoll, wenn brandschutztechnische Anforderungen für Sonderbauten, Neubauten, Umbauten, Nutzungsänderungen oder komplexe Bestandsgebäude früh strukturiert in die Planung eingebunden werden müssen, Detailfragen zu klären sind oder eine saubere Abstimmung mit Bauherrschaft, Planungsteam, Behörden und Ausführung erforderlich ist. Typische Anlässe sind genehmigungspflichtige Änderungen sowie anspruchsvollere Bestandsprojekte mit erhöhtem Abstimmungsbedarf, bei denen brandschutztechnische Fragestellungen, Abweichungen oder Details mit Planungsbeteiligten, Bauherren und Behörden abgestimmt werden müssen.

Brandschutzkonzept gesucht?

Häufig wird nach einem Brandschutzkonzept gesucht, obwohl zunächst allgemein die brandschutztechnische Planung, Bewertung oder Einordnung eines Vorhabens gemeint ist.

Fachplanung Brandschutz und Brandschutzkonzept behandeln inhaltlich oft dieselben Fragen: Welche brandschutztechnischen Anforderungen gelten? Welche Abweichungen bestehen? Welche Maßnahmen sind für Planung, Genehmigung, Bestand oder Ausführung erforderlich?

Der Unterschied liegt vor allem in der formalen Einordnung. Unterhalb der Schwelle großer Sonderbauten kann eine Fachplanung Brandschutz ebenfalls Grundlage der Bauvorlagen oder der Abstimmung mit der Bauaufsicht sein. Bei großen Sonderbauten nach § 50 BauO NRW 2018 ist in Nordrhein-Westfalen dagegen regelmäßig ein Brandschutzkonzept durch entsprechend qualifizierte Sachverständige erforderlich.

BB-Wichmann unterstützt bei der fachlichen Einordnung und Fachplanung Brandschutz. Wenn ein formales Brandschutzkonzept durch eine berechtigte sachverständige Person erforderlich ist, wird diese Grenze frühzeitig benannt.

Leistungsumfang

  • Sichtung und Bewertung vorhandener Planungs- und Bestandsunterlagen
  • Einordnung maßgeblicher brandschutztechnischer Anforderungen
  • fachliche Begleitung bei Neubau, Umbau und Bestand
  • Abstimmung von Lösungswegen mit den Projektbeteiligten
  • Unterstützung bei Abweichungen, Begründungen und Kompensationen innerhalb der Fachplanung
  • nachvollziehbare Aufbereitung für Planung, Abstimmung und weitere Bearbeitung
  • Abstimmung mit zuständigen Behörden
  • Unterstützung bei der Ausführungsplanung und bei der anschließenden Fachbauleitung Brandschutz

Leistungsinhalt im Genehmigungsverfahren

  • fachliche Einordnung der brandschutztechnischen Anforderungen im Bauantrag
  • objektbezogene Aufbereitung relevanter brandschutztechnischer Anforderungen für Planung und Abstimmung
  • Unterstützung bei der Abstimmung mit Bauaufsicht und weiteren Beteiligten
  • Bearbeitung von brandschutztechnischen Detailfragen und Abweichungen
  • Schnittstellenbetrachtung zu Barrierefreiheit, Nutzung und Bestand

Abgrenzung: Fachplanung Brandschutz und Brandschutzkonzept

Fachplanung Brandschutz und Brandschutzkonzept sind inhaltlich eng verwandt. In beiden Fällen geht es um die systematische Lösung brandschutztechnischer Anforderungen eines konkreten Vorhabens.

Die Fachplanung Brandschutz umfasst die brandschutztechnische Einordnung, Bewertung und Planung. Sie kann Anforderungen an Rettungswege, Nutzungseinheiten, Brandabschnitte, Bauteile, Türen, Leitungsführungen, Anlagentechnik, organisatorische Maßnahmen und Abweichungen behandeln. Je nach Vorhaben kann sie auch Bestandteil der Bauvorlagen oder Grundlage für die Abstimmung mit der Bauaufsicht sein.

Der Unterschied zum Brandschutzkonzept liegt in Nordrhein-Westfalen vor allem in der formalen Einordnung und in der erforderlichen Erstellerqualifikation. Bei großen Sonderbauten nach § 50 BauO NRW 2018 ist regelmäßig ein Brandschutzkonzept erforderlich, das durch entsprechend qualifizierte Sachverständige beziehungsweise hierzu berechtigte Personen erstellt wird. Gleiches kann gelten, wenn die Bauaufsicht ein Brandschutzkonzept ausdrücklich fordert.

Unterhalb dieser Schwelle kann eine Fachplanung Brandschutz ebenfalls die erforderlichen brandschutztechnischen Inhalte für Planung, Bauvorlagen, Abstimmungen oder Ausführung liefern. Entscheidend ist daher nicht nur der Begriff, sondern das konkrete Vorhaben, die Gebäudenutzung, das Genehmigungsverfahren und die Anforderung der Bauaufsicht.

BB-Wichmann übernimmt die Fachplanung Brandschutz, brandschutztechnische Bewertungen, Stellungnahmen und die fachliche Unterstützung bei Planung, Abstimmung und Ausführung. Wenn ein formales Brandschutzkonzept durch eine entsprechend berechtigte sachverständige Person erforderlich ist, wird diese Grenze im Rahmen der Einordnung klar benannt.

Vorgehensweise

  1. Unterlagen sichten
    Vorhandene Pläne, Bestandsinformationen und projektspezifische Rahmenbedingungen werden geprüft.
  2. Anforderungen strukturieren
    Relevante Themen werden eingeordnet, priorisiert und mit den Schnittstellen im Projekt abgeglichen.
  3. Lösungen ausarbeiten
    Die brandschutztechnischen Anforderungen werden textlich und planerisch zur praktischen Umsetzung ausgearbeitet.
  4. Abstimmen und fortschreiben
    Ergebnisse werden für Planung, Abstimmung und weitere Bearbeitung nachvollziehbar erstellt.

Für welche Objekte

  • Sonderbauten
  • Wohn- und Verwaltungsgebäude
  • Gewerbe- und Bestandsobjekte
  • Umbauten und Nutzungsänderungen
  • Projekte mit erhöhtem Abstimmungsbedarf im Brandschutz

Schnittstellen zur Ausführung

Bei Neubauten, Umbauten, Sonderbauten und komplexen Bestandsprojekten endet die Fachplanung Brandschutz nicht mit der planerischen Einordnung. Anforderungen, Ausführungen und Detailfragen müssen häufig im Zuge der Fachbauleitung Brandschutz begleitet werden.

Regional tätig

BB-Wichmann unterstützt Auftraggeber in Sassenberg, im Kreis Warendorf, im Kreis Gütersloh, im Landkreis Osnabrück, im Kreis Coesfeld, im Kreis Steinfurt, im Kreis Soest sowie in Münster, Bielefeld und Osnabrück und darüber hinaus bei der Fachplanung Brandschutz.